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Voraussetzungen für Vorsteuerabzug bei Kleinbussen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/412 Heft 15 v. 1.8.2002

§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG:

Art 17 Abs 6 Sechste RL 77/388/EWG

Der Begriff innerstaatliche Rechtsvorschriften iSd Art 17 Abs 6 Sechste MWSt-RL umfasst nicht nur Rechtssetzungsakte im eigentlichen Sinn, sondern auch Verwaltungsakte und Verwaltungspraktiken der Beh des betreffenden Mitgliedstaates. Es ist daher einem Mitgliedstaat verwehrt, die Ausgaben für bestimmte Kfz (bestimmte Kleinbusse) nach dem In-Kraft-Treten der Sechste MWSt-RL vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens nach ständiger, auf einem Ministerialerlass beruhender Praxis das Recht auf Vorsteuerabzug gewährt worden ist. Die Abgrenzung von vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbussen gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbussen ist daher wieder nach dem Erlass des BMF vom 18. 11. 1987, 09 1202/4-IV/9/87, vorzunehmen (S auch BMF vom 24. 1. 2002)

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