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DB-Pflicht und Unternehmerwagnis bei schwankenden Bezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/402 Heft 15 v. 1.8.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Kann aus der unterschiedlichen Höhe der von einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf entnommenen Beträge nicht bloß auf seinen Bedarf, sondern auf deren Gewinnabhängigkeit geschlossen werden, kann ein ins Gewicht fallendes, die DB-Pflicht ausschließendes Unternehmerwagnis vorliegen.

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