§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Kann aus der unterschiedlichen Höhe der von einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf entnommenen Beträge nicht bloß auf seinen Bedarf, sondern auf deren Gewinnabhängigkeit geschlossen werden, kann ein ins Gewicht fallendes, die DB-Pflicht ausschließendes Unternehmerwagnis vorliegen.