vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Beh ist verpflichtet, über den Antrag auf Zuteilung einer UID-Nummer materiell-rechtlich zu entscheiden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/383 Heft 14 v. 15.7.2002

§ 311 Abs 2 BAO

Art 28 UStG 1994

Die Beh ist verpflichtet, über den Antrag auf Zuteilung einer UID-Nr materiell-rechtlich zu entscheiden. Hiebei ist es unerheblich, ob der Antragsteller ungerechtfertigt Vorsteuern geltend macht und ihm in einem eventuell fortzusetzenden Verfahren ohnedies keine UID-Nr erteilt werden würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!