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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich geschützter Rechte durch die Vorschreibung von Vergnügungssteuer für Burgbesichtigungen auf Burg Hochosterwitz

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2002/309 Heft 13 v. 1.7.2002

Art 7 Abs 1 B-VG

§ 15 Abs 3 FAG 1993

VergnügungsStV der Gemeinde St. Georgen am Längsee

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