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Befreiung bestimmter Unternehmensbereiche von der fr Verkaufsabg als staatliche Beihilfe

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2002/306 Heft 12 v. 15.6.2002

Art 87 EG

Art 86 EG

1. Der Begriff der Beihilfe umfasst nicht nur positive Leistungen, sondern auch Maßnahmen, die in unterschiedlicher Form die Belastung mindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat.

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