§ 188 BAO
§ 34 Abs 1 und 3 VwGG
Keine Beschwer, wenn mit dem angef B die Berufung gegen B abgewiesen wurde, mit denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung weder positiv noch negativ, sondern mit 0 S festgestellt wurden. Damit waren die Bf nicht zur Erhebung einer Beschwerde berechtigt.