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Keine Beschwer bei Einkünften aus V&V iHv S 0

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/291 Heft 12 v. 15.6.2002

§ 188 BAO

§ 34 Abs 1 und 3 VwGG

Keine Beschwer, wenn mit dem angef B die Berufung gegen B abgewiesen wurde, mit denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung weder positiv noch negativ, sondern mit 0 S festgestellt wurden. Damit waren die Bf nicht zur Erhebung einer Beschwerde berechtigt.

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