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Gegenleistung beim Scheidungsvergleich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/296 Heft 12 v. 15.6.2002

§ 55a EheG

§ 4 GrEStG 1987

1. Im Allg ist wegen des Globalcharakters von Scheidungsvergleichen eine Gegenleistung nicht zu ermitteln, im Einzelfall kann dies aber durchaus möglich sein.

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