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Verfahren betreffend den Nachlass von Gerichtsgebühren; Stundung iSd § 9 Abs 1 GEG 1962

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/285 Heft 12 v. 15.6.2002

§ 9 Abs 1 und 2 GEG 1962

1. Im Verfahren betreffend einen Nachlass von Gerichtsgebühren ist kein Raum dafür, Versäumnisse, die im Vorschreibungsverfahren unterlaufen sind, nachzuholen und nochmals die Frage der Richtigkeit der Gebührenbemessung aufzurollen (vgl E 28. 3. 1996, 95/16/0148).

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