Außerdem könnten nur außergewöhnliche Belastungen nach § 34 Abs 6 in den Freibetragsbescheid aufgenommen werden
§ 34 Abs 6 EStG 1988
§ 63 Abs 1 EStG 1988
Außerdem könnten nur außergewöhnliche Belastungen nach § 34 Abs 6 in den Freibetragsbescheid aufgenommen werden
§ 34 Abs 6 EStG 1988
§ 63 Abs 1 EStG 1988