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Ein Freibetragsbescheid kann betreffend außergewöhnlicher Belastungen nur solche Beträge enthalten, die bei der Veranlagung berücksichtigt wurden.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/277 Heft 12 v. 15.6.2002

Außerdem könnten nur außergewöhnliche Belastungen nach § 34 Abs 6 in den Freibetragsbescheid aufgenommen werden

§ 34 Abs 6 EStG 1988

§ 63 Abs 1 EStG 1988

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