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Keine Einfuhr-USt für Gemälde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/261 Heft 11 v. 1.6.2002

Art I Z 1 lit b UNESCO-Abkommen

§ 31 Abs 2 Z 2 ZollG

Für eingeführte Gemälde ist keine EUSt zu entrichten, weil die Begünstigungen nach dem UNESCO-Abkommen grundsätzlich auch für die EUSt gelten.

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