vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch im Falle, dass die schriftliche Ausfertigung von einem Mitglied des Berufungssenates, das mit seiner Auffassung bei der Entscheidung in der Minderheit geblieben ist, abgefasst wird,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/250 Heft 11 v. 1.6.2002

hat die Begründung des B die Auffassung der Senatsmehrheit in sachlicher Weise wiederzugeben; die Feststellung, die Beh habe „entschieden“, dass „nach § 184 BAO im Schätzungsweg“ davon ausgegangen wird, dass „die Grundgeschäfte auf US-Dollar geschlossen wurden“, ist methodisch völlig verfehlt

§ 93 Abs 3 lit a BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!