hat die Begründung des B die Auffassung der Senatsmehrheit in sachlicher Weise wiederzugeben; die Feststellung, die Beh habe „entschieden“, dass „nach § 184 BAO im Schätzungsweg“ davon ausgegangen wird, dass „die Grundgeschäfte auf US-Dollar geschlossen wurden“, ist methodisch völlig verfehlt
§ 93 Abs 3 lit a BAO