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Keine Unterscheidung der zu berücksichtigenden Vorsteuerbeträge je nach der Art des angeschafften Gutes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/239 Heft 11 v. 1.6.2002

§ 57 HKG

§ 57 HKG ordnet keine Unterscheidung der zu berücksichtigenden Vorsteuerbeträge je nach der Art des angeschafften Gutes an.

VwGH 29.05.2001, 2001/14/0049

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