§ 57 HKG
§ 57 HKG ordnet keine Unterscheidung der zu berücksichtigenden Vorsteuerbeträge je nach der Art des angeschafften Gutes an.
VwGH 29.05.2001, 2001/14/0049
§ 57 HKG
§ 57 HKG ordnet keine Unterscheidung der zu berücksichtigenden Vorsteuerbeträge je nach der Art des angeschafften Gutes an.
VwGH 29.05.2001, 2001/14/0049