welcher diesem in der Folge durch Ausschüttungen aus dem Fonds zurückgezahlt wird. Der Ertragsausgleich ist als Forderung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft zu werten, der nicht in die Anschaffungskosten der Investmentzertifikate Eingang findet und damit insoweit einer buchmäßigen Verlustabschreibung nicht zugänglich ist