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Keine USt-Befreiung für die Erstellung von medizinischen Vaterschaftsgutachten

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2001/155 Heft 9 v. 1.5.2001

Art 13 Sechste RL 77/388/EWG

1. Keine USt-Befreiung für die Erstellung von medizinischen Vaterschaftsgutachten, weil Art 13 Teil A Buchst c der Sechsten RL nur medizinische Leistungen erfasst, die einem therapeutischen Ziel dienen.

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