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Dem VwGH obliegt nur die Prüfung, ob das Ergebnis der von der Beh durchgeführten Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens in Einklang steht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/132 Heft 8 v. 15.4.2001

dund die Sachverhaltsannahmen der Beh in einem von wesentlichen Mängeln freien Verfahren gewonnen wurden; er bloße Nachweis der Existenz einer GmbH an sich kann nicht als hinreichender Hinweis auf das Vorliegen einer Leistungsbeziehung gewertet werden

§ 167 Abs 2 BAO

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