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Freie Beweiswürdigung; schlüssige Begründung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/131 Heft 8 v. 15.4.2001

§ 167 Abs 2 BAO

Es kann nicht als unschlüssig angesehen werden, wenn der nicht näher belegten Behauptung des Bf, er habe erhaltene Rabattgutschriften an einen ausländischen Dritten weitergegeben, kenne aber dessen Aufenthalt nicht und wisse nicht, ob dieser Dritte die weitergegeben Rabatte auch erhalten habe, kein Glauben geschenkt wird.

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