§§ 51 f BodenwertabgabeG 1960
Superädifikate sind selbständige Grundstücke iSd BodenwertabgabeG. Das Grundstück, auf dem sich ein Superädifikat befindet, ist dabei als nicht bebaut zu behandeln, aber von der Bodenwertabgabe befreit.
§§ 51 f BodenwertabgabeG 1960
Superädifikate sind selbständige Grundstücke iSd BodenwertabgabeG. Das Grundstück, auf dem sich ein Superädifikat befindet, ist dabei als nicht bebaut zu behandeln, aber von der Bodenwertabgabe befreit.