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Haftung, wenn der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen an einen Dritten übertragen hat,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/54 Heft 4 v. 15.2.2001

ohne sich weiters darum zu kümmern, ob diese Verpflichtungen auch erfüllt werden

§ 7 Abs 1 WAO

§ 54 Abs 1 WAO

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