vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Definition der Begriffe „Zugehör“ und „Maschinen oder sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören“ in § 2 Abs 1 zweiter Satzund § 2 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/32 Heft 3 v. 1.2.2001

§ 2 Abs 1 GrEStG 1987

§ 2 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987

1. Da nach dem übereinstimmenden Willen von Käuferin und Verkäufern das Inventar weiterhin dem Hotelbetrieb dienen sollte, handelt es sich zivilrechtlich eindeutig um Zugehör iSd § 2 Abs 1 zweiter Satz GrEStG 1987 (vgl E 2. 7. 1964, 1750/63, und 19. 2. 1970, 1750/68).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte