auch mit einer Wohnung verbundene Arbeitsräume eines Freiberuflers sind in die Wohnnutzfläche einzubeziehen
§ 2 Z 4 GGG
§ 2 Z 7 WFG 1984
auch mit einer Wohnung verbundene Arbeitsräume eines Freiberuflers sind in die Wohnnutzfläche einzubeziehen
§ 2 Z 4 GGG
§ 2 Z 7 WFG 1984