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Für das Vorliegen der für die Gebührenbefreiung erforderlichen Tatbestandselemente kommt es auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruches an;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/418 Heft 24 v. 15.12.2001

auch mit einer Wohnung verbundene Arbeitsräume eines Freiberuflers sind in die Wohnnutzfläche einzubeziehen

§ 2 Z 4 GGG

§ 2 Z 7 WFG 1984

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