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Findet ausnahmsweise ein entgeltlicher Treuhänderwechsel statt, so ist der Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes erfüllt;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/413 Heft 24 v. 15.12.2001

was für einen entgeltlichen Treugeberwechsel gilt, hat entsprechend auch für einen entgeltlichen Treuhänderwechsel zu gelten; es kommt nicht darauf an, ob der vereinbarte Preis in der Folge reduziert oder überhaupt bezahlt wird

§ 18 Abs 1 KVG 1934

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