§ 232 BAO
Nach stRsp hat sich das Verfahren über eine Berufung gegen eine Sicherstellung iSd § 232 BAO auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen B, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (vgl E 24. 1. 1996, 95/13/0147).