vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Definition der Begriffe "Bezüge" und "Vorteile" nach dem EStG 1972

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/370 Heft 22 v. 15.11.2001

§ 15 Abs 1 und 2 EStG 1972

§ 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972

Die Begriffe „Bezüge“ und „Vorteile“ sind derart umfassend, dass darunter auch aus sozialen Erwägungen erbrachte Arbeigeberleistungen zu verstehen sind. Kein Arbeitslohn läge nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dem AN etwas überlässt, was im ausschließlichen Interesse des Arbeitgeber gelegen ist (vgl E 16. 12. 1998, 97/13/0180, mwN).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!