§ 16 EStG
Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär können zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl 17. 9. 1997, 95/13/0245).
Nachzuweisen ist, dass dem StPfl die Aufwendungen tatsächlich erwachsen sind, dass mit der einzelnen Aufwendung ein Werbezweck verbunden war und dass die berufliche Veranlassung weitaus überwogen hat (vgl E 2. 8. 2000, 94/13/0259).