Art 13 Teil B Buchst a Sechste RL
1. Der Begriff „Versicherung“ ist in der Sechsten RL nicht anders auszulegen als in den VersicherungsRL.
2. Es muss nicht zutreffen, dass alle von einem Versicherungsunternehmen getätigten Umsätze Versicherungsumsätze iSd Art 13 Teil B Buchst a der Sechsten RL sind.