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In einem umsatz- und gewinnabhängigen Entlohnungssystem kann ein Unternehmerwagnis iSd § 22 Z 2 EStG 1988 erblickt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/6 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

§ 2 KommStG

§ 22 Z 2 EStG 1988

1. Dem Tatbestandsmerkmal „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ in § 22 Z 2 EStG 1988 ist jenes Verständnis beizulegen, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses gegeben sein müssen. Dabei ist vom Fehlen der Weisungsgebundenheit auszugehen. Dem Vorliegen bzw Fehlen des Unternehmerwagnisses kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu.

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