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Voraussetzungen für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gem § 232 BAO bei einem Haftungspflichtigen - Fragen der richtigen Inanspruchnahme zur Haftung sind nicht zu prüfen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/324 Heft 19 v. 1.10.2001

auch eine gegen den AbgB gem § 248 BAO eingebrachte Berufung ist nicht maßgebend

§ 232 BAO

§ 248 BAO

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