wenn das Datum des Freistempels eines Rechtsanwaltes vier Tage vor dem Datum des Poststempels liegt
§ 108 Abs 2 und Abs 4 BAO
§ 83 Abs 2 und Abs 4 Wr LAO
wenn das Datum des Freistempels eines Rechtsanwaltes vier Tage vor dem Datum des Poststempels liegt
§ 108 Abs 2 und Abs 4 BAO
§ 83 Abs 2 und Abs 4 Wr LAO