Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Bestehenbleiben einer Verbindlichkeit gegenüber Alleingesellschafter wegen Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung eines vom Alleingesellschafter der Gesellschaft gegenüber abgegebenen Forderungsverzichts
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/285 Heft 18 v. 15.9.2001