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Voraussetzungen für die Beachtlichkeit eines Beweisantrages; auch wenn die Beteiligung an einer humanitären Aktion in Form von größeren Sachspenden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/276 Heft 17 v. 1.9.2001

aus einem Betriebsvermögen heraus als betrieblich veranlasst angesehen wird, ändert dies nichts an der Freiwilligkeit dieser Zuwendung und damit ihrer Nichtabzugsfähigkeit nach § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1972

§ 183 Abs 1 und Abs 3 BAO

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