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Voraussetzungen für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes gem § 281 Abs 1 Z 4; Voraussetzung für die gesetzmäßige Ausführung der Rechtsrüge gem § 281 Abs 1 Z 9 lit a

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2001/264 Heft 16 v. 15.8.2001

§ 33 Abs 2 lit a FinStrG

§ 35 Abs 2 FinStrG

§ 38 Abs 1 lit a FinStrG

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