In verfassungskonformer Interpretation des § 12a FLAG mindert sich nämlich die Unterhaltspflicht des Geldunterhaltspflichtigen um einen Betrag in Höhe eines Teils der Familienbeihilfe
Art 7 Abs 1 B-VG
In verfassungskonformer Interpretation des § 12a FLAG mindert sich nämlich die Unterhaltspflicht des Geldunterhaltspflichtigen um einen Betrag in Höhe eines Teils der Familienbeihilfe
Art 7 Abs 1 B-VG