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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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Gem § 4 BewG werden Kapitalforderungen, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (zB Kauf auf Probe) abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 2001/246
Heft 15 v. 1.8.2001
§ 4 BewG
§ 861 ABGB
§ 1053 ABGB
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