wobei es in erster Linie auf die objektive Möglichkeit, positive Einkünfte zu erzielen, auf die subjektive Einkünfteerzielungsabsicht hingegen nur im Zweifel ankommt
§ 2 Abs 2 EStG 1972
wobei es in erster Linie auf die objektive Möglichkeit, positive Einkünfte zu erzielen, auf die subjektive Einkünfteerzielungsabsicht hingegen nur im Zweifel ankommt
§ 2 Abs 2 EStG 1972