Arbeitszimmer eines nichtselbständigen Journalisten für seine selbstständige Autorentätigkeit; die bloße Lagerung von Privatgegenständen im geringfügigen Ausmaß steht der Anerkennung eines Arbeitszimmers nicht entgegen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/215 Heft 14 v. 15.7.2001