zählen nach der Verkehrsauffassung ohne Zweifel auch die Flächen der Schipisten und Lifttrassen zur wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens
§ 2 Abs 1 BewG
zählen nach der Verkehrsauffassung ohne Zweifel auch die Flächen der Schipisten und Lifttrassen zur wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens
§ 2 Abs 1 BewG