vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Weigert sich ein AbgPfl über viele Jahre hindurch, seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, ist die AbgBeh verpflichtet, die Bemessungsgrundlagen der Besteuerung durch eine Schätzung zu ermitteln

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/195 Heft 12 v. 15.6.2001

§ 114 BAO

§184 Abs 1 BAO

Weigert sich ein AbgPfl über viele Jahre hindurch, seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, indem er weder AbgErklärungen abgibt noch - trotz Vorschreibung von Zwangsstrafen - Angaben über die einzelnen Einkunftsarten und sein Vermögen macht, so sind die AbgBeh aufgrund der Anordnungen des § 114 BAO über die Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verpflichtet, die Bemessungsgrundlagen der Besteuerung durch eine Schätzung zu ermitteln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte