Zeitschriften
ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Der AbgPfl hat gegenüber der AbgBeh nicht nur für die eigenen, sondern auch für die Handlungen und Unterlassungen seines Vertreters einzustehen
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 2000/191
Heft 9 v. 1.5.2000
BAO: § 303 Abs 1 BAO
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
ÖStZB 2000/191
VwGH
99/14/0293
21. 12. 1999