§ 289 Abs 1 BAO, § 303 Abs 4 BAO, § 305 Abs 1 BAO
Sachverhalt: Der Bf war bis zum 31. 12. 1990 als Einzelunternehmer auf dem Gebiet des Holzhandels tätig. Zu diesem Stichtag brachte er seinen Betrieb in die neu gegründete U-GmbH ein. Für den Zeitraum 1988 bis 1990 fand eine abgbeh Prüfung statt. In seinem Bericht vom 18. 2. 1992 traf der Prüfer ua folgende Feststellung: