AbgNachforderungen sind bei der Berechnung der Schulden nicht gem § 6 Abs 1 BewG 1955 außerachtzulassen
Sachverhalt: Mit Vereinbarung vom 14. 10. 1994 beteiligte sich die Schweizer AG Centrocare an der bf GmbH als stiller Gesellschafter und leistete eine Einlage von 40,000.000 S.