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Bei der Ermessensübung hinsichtlich der amtswegigen Wiederaufnahme ist der Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten. Voraussetzungen der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/66 Heft 4 v. 15.2.2000

Kein Vorsteuerabzug gem § 12 Abs 8 UStG 1972 für Fahrtkostenersätze gem § 135 Abs 4 ASVG

§ 12 Abs 8 UStG 1972

§ 303 Abs 4 BAO

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