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Keine so genannte „mittelbare Grundstücksschenkung“, wenn die Geldzuwendung erst nach Übergabe der Liegenschaft zwecks Kaufpreis­tilgung erbracht wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/37 Heft 3 v. 1.2.2000

§ 3 Abs 1 Z 1 ErbStG

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