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Kein Vorsteuerabzug bei einer bloßen Darlehensrückzahlung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/36 Heft 3 v. 1.2.2000

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972

Bei einer bloßen Darlehensrückzahlung wird von einem Unternehmer keine Lieferung oder Leistung ausgeführt, was für den Vorsteuerabzug gem § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 jedoch Voraussetzung ist.

VwGH 15.09.1999, 94/13/0053

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