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Eine Abfertigung aufgrund einer Betriebsvereinbarung unterliegt nicht der begünstigten Besteuerung gem § 67 Abs 3 EStG 1988

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/34 Heft 3 v. 1.2.2000

§ 67 Abs 3 EStG 1988

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