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Vorliegen eines ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 4 FLAG iVm der Definition eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/533 Heft 24 v. 15.12.2000

§ 5 Abs 4 FLAG

§ 26 Abs 2 BAO

1. Nach der Rsp des VwGH ist der ständige Aufenthalt iSd § 5 Abs 4 FLAG unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO zu beurteilen (vgl E 19.10.1993, 93/14/0118, mwN).

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