Die Bewertungsbestimmung des § 15 Abs 4 BewG ist auch für die zu einem Betriebsvermögen gehörenden Rechte anzuwenden
§ 1 Abs 3, § 15 Abs 4, § 68 Abs 41 BewG
§ 4 Abs 1 EStG 1988
Die Bewertungsbestimmung des § 15 Abs 4 BewG ist auch für die zu einem Betriebsvermögen gehörenden Rechte anzuwenden
§ 1 Abs 3, § 15 Abs 4, § 68 Abs 41 BewG
§ 4 Abs 1 EStG 1988