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Einbeziehung von Verbindlichkeiten in die Gebührenbemessungsgrundlage gem § 33 TP 16 lit c GebG idF vor BGBl 1994/629

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/505 Heft 23 v. 1.12.2000

§ 33 TP 16 lit c GebG idF vor BGBl 1994/629

§ 17 Abs 1 GebG

Problem der Einbeziehung von Verbindlichkeiten in die Gebührenbemessungsgrundlage:

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