der Vertreter haftet bei einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot für die in Betracht kommenden Abgaben zur Gänze
§ 7 (entspricht § 9 BAO), WAO
der Vertreter haftet bei einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot für die in Betracht kommenden Abgaben zur Gänze
§ 7 (entspricht § 9 BAO), WAO