vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Unbilligkeit, wenn die finanzielle Situation des AbgSchuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den -geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/455 Heft 21 v. 1.11.2000

§ 236 Abs 1 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte